Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die unbescholten ist, sich zum heimatlichen Brauchtum bekennt und sich diesem verbunden fühlt und welche sich für den Zweck des Vereins einsetzen will.
Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, aus Fördermitgliedern und aus Ehrenmitgliedern.
Gesuche um Aufnahme als aktives Mitglied (Böllerschütze) oder auch Fördermitglied sind schriftlich an den Vorstand zu richten.
Böllerschütze kann jede Person werden, die die Voraussetzungen zum Erwerb und Umgang mit Böllerpulver nach §27 SprengG. und zum Schießen mit dem Böller nach §45 WaffG. erfüllt und welche bereit ist, die dafür erforderliche amtliche "Erlaubnis" nach dem Eintritt in den Verein, spätestens innerhalb der folgenden 12 Monate zu erwerben.
Fördermitglied kann jede natürliche Person werden, die den Vereinszweck achtet und nicht gegen ihn verstößt.